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Gebiet: Bundesland: Freie Hansestadt Bremen, Land Berlin, Land Hessen, Land Nordrhein-Westfalen, Land Brandenburg, Freistaat Bayern, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Rheinland-Pfalz, Freistaat Sachsen, Land Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Hamburg, Freistaat Thüringen, Land Niedersachsen, Land Saarland, Land Sachsen-Anhalt, Land Baden-Württemberg
Überschrift: Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Meldung: Das Infektionsgeschehen in Deutschland unterscheidet sich regional sehr stark. Flächendeckend ist eine Überlastung der Krankenhäuser aktuell nicht zu befürchten, daher gelten die Corona-Schutzmaßnahmen seit dem 3. April 2022 mit einer Ausnahme nicht mehr bundesweit. Die einzige Schutzmaßnahme, die auch weiterhin bundesweit gilt, ist die - Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie im Luftverkehr. Die Länder können in eigener Zuständigkeit eigene Basis-Maßnahmen beschließen. Dazu gehören: - Maskenpflicht im Personennahverkehr - Masken- und Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens - Testpflichten in Schulen und Kindertagesstätten. Abhängig von der Situation vor Ort sind auch weitreichendere Maßnahmen möglich. Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Landesregierung Ihres Bundeslandes und auf den Webseiten der zuständigen Gesundheitsämter.
Anweisung: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände. Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln. - Helfen Sie mit! Schützen Sie sich und andere durch die Einhaltung der bewährten Maßnahmen: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen. - Nutzen Sie bitte das Angebot einer Corona-Impfung bzw. -Auffrischungsimpfung (Booster)! Das ist der beste Schutz vor einem schweren Verlauf von Covid-19. - Informieren Sie sich über die vor Ort geltenden Regelungen auf den Webseiten der Landesregierung Ihres Aufenthaltsortes oder auf den Webseiten des zuständigen Gesundheitsamtes. - Falls Sie reisen oder Berufspendler sind: Beachten Sie, dass sich die Regelungen ändern können, wenn Sie in ein anderes Bundesland fahren. - Seien Sie kritisch: Informieren Sie sich nur aus gesicherten Quellen.
Überschrift: Coronavirus: Änderung der Corona-Verordnung des Landes
Meldung: Die Landesregierung hat die für Baden-Württemberg geltende Corona-Verordnung geändert. Die Gültigkeit der Verordnung wird bis zum 30. Mai 2022 verlängert. Die Änderungen treten am 2. Mai 2022 in Kraft. ++++ Ausführliche Informationen: + Eine Übersicht zu den Regelungen und Maßnahmen sowie die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung + Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung finden Sie hier: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung ++++ Helfen Sie mit! + Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Es gilt, Kontakte zu beschränken und AHA+L+A einzuhalten: Abstand halten, Hygienebeachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen. So kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. + Impfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Pandemiebewältigung. Gemeinsam haben wir in Baden-Württemberg bei der Eindämmung der Corona-Pandemie bereits viel erreicht. Jetzt heißt es #dranbleibenBW. Auf der Internetseite der Informationskampagne zum Impfen in Baden-Württemberg erfahren Sie alles zum Thema Impfen: www.dranbleiben-bw.de
Anweisung: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten. Diese finden Sie unter: www.infektionsschutz.de Beschränken Sie Ihre persönlichen Kontakte. Es wird dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Überschrift: Amtliche WARNUNG vor STARKEM GEWITTER
Meldung: Es treten Gewitter auf. Dabei gibt es Sturmböen mit Geschwindigkeiten bis 70 km/h (20m/s, 38kn, Bft 8) sowie Starkregen mit Niederschlagsmengen bis 25 l/m² pro Stunde und Hagel.
Anweisung: ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren: Örtlich kann es Blitzschlag geben. Bei Blitzschlag besteht Lebensgefahr! Vereinzelt können beispielsweise Bäume entwurzelt und Dächer beschädigt werden. Achten Sie besonders auf herabstürzende Äste, Dachziegel oder Gegenstände. Während des Platzregens sind kurzzeitig Verkehrsbehinderungen möglich.