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NKV-Treffen
Eingetragen von k.bruemmer am 04.01.2010
NKV-Treffen: Fahrzeugcheck, Sommer-Fit (N. Gogol, J. Michels)
Gebiet: Bundesland: Freie Hansestadt Bremen, Land Berlin, Land Hessen, Land Nordrhein-Westfalen, Land Brandenburg, Freistaat Bayern, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Rheinland-Pfalz, Freistaat Sachsen, Land Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Hamburg, Freistaat Thüringen, Land Niedersachsen, Land Saarland, Land Sachsen-Anhalt, Land Baden-Württemberg
Überschrift: Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Meldung: Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen steigt gegenwärtig stark an. Es wächst daher die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Infektion und - je nach Einzelfall - auch von schweren Erkrankungen.
Anweisung: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände. - Beachten Sie die AHA + A + L - Regeln: Abstand halten - 1,5 m Mindestabstand beachten, Körperkontakt vermeiden! Hygiene - regelmäßiges Händewaschen, Husten- und Nieshygiene beachten! Alltagsmaske (Mund-Nase-Bedeckung) tragen! App - installieren und nutzen Sie die Corona-Warn-App! Lüften: Sorgen Sie für eine regelmäßige und gründliche Lüftung von Räumen - auch und gerade in der kommenden kalten Jahreszeit! - Bitte folgen Sie den behördlichen Anordnungen. - Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge. - Bleiben Sie bei Erkältungssymptomen nach Möglichkeit zu Hause. Kontaktieren Sie Ihre Hausarztpraxis per Telefon oder wenden sich an die Telefonnummer 116117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Gehen Sie nicht unaufgefordert in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus. - Seien Sie kritisch: Informieren Sie sich nur aus gesicherten Quellen.
07.03.2021 03:34
Gebiet: Bundesland: Land Baden-Württemberg
Überschrift: Neue Corona-Verordnung gilt ab 1. März 2021
Meldung: Die Landesregierung hat die für Baden-Württemberg bestehenden Corona-Regeln angepasst. Ab Montag, 1. März 2021, gilt für das Land eine neue Corona-Verordnung. ++++ Die wesentlichen Änderungen im Überblick: ++++ Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen: Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte dürfen ab dem 1. März 2021 für den Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen, einschließlich des notwendigen Zubehörs, wieder öffnen. Es gilt dort wie bei anderen Geschäften und Märkten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.* ++++ Gestattung der praktischen Fahrschulausbildung und Fahrerlaubnisprüfung: Ab dem 1. März 2021 dürfen Fahrschülerinnen und Fahrschüler wieder an der praktischen Fahrschulausbildung- und Fahrerlaubnisprüfung teilnehmen. Es gilt auch hier die Pflicht, eine medizinische Maske* zu tragen. Die theoretische Fahrschulausbildung findet weiterhin ausschließlich im Online-Betrieb statt. ++++ Öffnung von Friseurbetrieben: Friseurbetriebe dürfen ab dem 1. März 2021 unter Auflagen wieder öffnen. Unter anderem ist der Friseurbesuch nur nach vorheriger Reservierung und mit medizinischer Maske* möglich. *Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) sowie Masken der Normen KN95/N95 oder eines vergleichbaren Standards zu verstehen. ++++ Weiterhin gilt: Die darüber hinaus für Baden-Württemberg geltenden Maßnahmen wie Schließungen von Geschäften und Einrichtungen bleiben bestehen. Das gilt auch für die Kontaktbeschränkungen. ++++ Ausführliche Informationen: Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regelungen und Maßnahmen. Die neue Corona- Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung ++++ Denken Sie dran: Soweit Sie sich aus triftigen Gründen außerhalb ihrer eigenen Wohnung aufhalten müssen, ist weiterhin, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. ++++ Helfen Sie mit! Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum und verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
Anweisung: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten. Diese finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte.
Meldung: Aufgrund eines Großbrandes in der Heidelberger Altstadt kommt es dort zu einer starken Rauchentwicklung und einer damit verbundenen Geruchsbelästigung. Wegen des Windes erfolgt eine Ausbreitung des Brandrauches in angrenzende Stadtteile.
Anweisung: Es besteht keine Gefahr. Bitte schließen Sie die Fenster und schalten Sie Lüftungsanlagen ab.
Unwetterwarnungen
momentan keine Meldungen für die definierten Gebiete: Leimen, Heidelberg, Rhein-Neckar, Baden-Württemberg, Deutschland
Hochwasserwarnungen
momentan keine Meldungen für die definierten Gebiete: Leimen, Heidelberg, Rhein-Neckar, Baden-Württemberg, Deutschland