Warning: Use of undefined constant simple_breadcrumb - assumed 'simple_breadcrumb' (this will throw an Error in a future version of PHP) in /homepages/39/d70636010/htdocs/DRKv3/wp-content/themes/DRK-WP Theme 1.0.4/single.php on line 6
Gebiet: Bundesland: Freie Hansestadt Bremen, Land Berlin, Land Hessen, Land Nordrhein-Westfalen, Land Brandenburg, Freistaat Bayern, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Rheinland-Pfalz, Freistaat Sachsen, Land Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Hamburg, Freistaat Thüringen, Land Niedersachsen, Land Saarland, Land Sachsen-Anhalt, Land Baden-Württemberg
Überschrift: Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Meldung: Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen steigt gegenwärtig stark an. Es wächst daher die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Infektion und - je nach Einzelfall - auch von schweren Erkrankungen.
Anweisung: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände. - Beachten Sie die AHA + A + L - Regeln: Abstand halten - 1,5 m Mindestabstand beachten, Körperkontakt vermeiden! Hygiene - regelmäßiges Händewaschen, Husten- und Nieshygiene beachten! Alltagsmaske (Mund-Nase-Bedeckung) tragen! App - installieren und nutzen Sie die Corona-Warn-App! Lüften: Sorgen Sie für eine regelmäßige und gründliche Lüftung von Räumen - auch und gerade in der kommenden kalten Jahreszeit! - Bitte folgen Sie den behördlichen Anordnungen. - Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge. - Bleiben Sie bei Erkältungssymptomen nach Möglichkeit zu Hause. Kontaktieren Sie Ihre Hausarztpraxis per Telefon oder wenden sich an die Telefonnummer 116117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Gehen Sie nicht unaufgefordert in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus. - Seien Sie kritisch: Informieren Sie sich nur aus gesicherten Quellen.
22.04.2021 00:56
Gebiet: Bundesland: Land Baden-Württemberg
Überschrift: Neue Corona-Verordnung gilt ab 19. April 2021
Meldung: Die Landesregierung hat die für Baden-Württemberg geltenden Corona-Regeln angepasst und damit die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten umgesetzt. Die neue Corona-Verordnung gilt ab Montag, 19. April 2021. ++++ Die wesentlichen Änderungen im Überblick: Inzidenzabhängige Regelungen in den Stadt- und Landkreisen: ++ In Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner greift weiterhin die „Notbremse“. Es treten in diesen Stadt- und Landkreisen folgende Beschränkungen in Kraft: + Nächtliche Ausgangsbeschränkungen: Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt. + Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und EINER weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit. Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts ist von dieser Einschränkung nicht betroffen. + Sport: Sportanlagen dürfen nur noch für den kontaktlosen Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden. Auf weitläufigen Außenanlagen können auch mehrere Gruppen entsprechend der Kontaktbeschränkungen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen. + Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte: Bau- und Raiffeisenmärkte müssen für den Publikumsverkehr schließen. Abholangebote und Lieferdienste sind weiterhin erlaubt. Für den nicht zu schließenden Einzelhandel gelten strengere Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Kundenzahl. + Körpernahe Dienstleistungen: Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) müssen wieder schließen, ebenso Sonnenstudios. Weiterhin erlaubt sind dann nur noch medizinische notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. + Friseurbetriebe und Barbershops: Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung. + Kultur und Freizeit: Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten sowie Wettannahmestellen müssen für den Publikumsverkehr wieder schließen. + Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen: Diese dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten. Kitas, Kindergärten und Schulen: ++ Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen: + Der Präsenz- bzw. Wechselbetrieb ist in dem Umfang möglich, wie dies die zur Verfügung stehenden Testangebote sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen und der übrigen Hygienevorgaben ermöglichen. + In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, muss auf Fernunterricht umgestellt werden. Ausnahmen gibt es u.a. für Abschlussklassen. ++ Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen in Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, nur noch Notbetreuung anbieten. ++ Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kultusministeriums: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona Weitere Änderungen: ++ In verschiedenen Bereichen wurden Anpassungen für geimpfte und genesene Personen vorgenommen. Wer als geimpfte bzw. genesene Personen zu betrachten ist, wird in § 4a der Corona-Verordnung definiert. ++++ Ausführliche Informationen: Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regelungen und Maßnahmen. Die neue Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung ++++ Denken Sie daran: Sie müssen, wo immer möglich, weiterhin zu anderen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. ++++ Helfen Sie mit! Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum und verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
Anweisung: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten. Diese finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte.